Ihre ersten Monate in Deutschland

Ankunft in Deutschland

  1. Sie kommen in Deutschland an und suchen als neu eingereiste Person Asyl.
  2. Sie werden zu einer zentralen Anlaufstelle für Asylsuchende geschickt.
  3. Von dort aus wird Ihnen eine Erstaufnahmeeinrichtung in einem Bundesland zugewiesen. Sie bekommen zudem eine Bescheinigung als Asylsuchende.
  4. In dieser Unterkunft bleiben Sie bis zu 6 Monate.

Asylantrag

  1. Sie stellen den Asylantrag beim BAMF. Ihre Daten werden dokumentiert, Fingerabdrücke werden abgenommen und Ihre Dokumente werden überprüft. Erst jetzt beginnt das Asylverfahren.
  2. Dort erhalten Sie auch eine Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Asylverfahrens.

Anhörung

  1. Bei der Anhörung beim BAMF müssen Sie Gründe für Ihren Schutzbedarf nennen. Diese sind wichtig für die Entscheidung über Ihren Asylstatus. Eine Dolmetscherin unterstützt Sie bei sprachlichen Problemen.
  2. Von Ihrem Gespräch wird ein Protokoll angefertigt, welches auch in Ihre Sprache übersetzt wird. Dieses müssen Sie unterschreiben. Achten Sie besonders darauf, dass keine Fehler vorhanden sind.

Gemeinschaftsunterkunft

  1. Wenn Sie bis zu 6 Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung gelebt haben, werden Sie dann einer Gemeinschaftsunterkunft zugeteilt.
  2. Diese Adresse müssen Sie dem BAMF mitteilen.

Asylentscheidung

  1. Wenn das BAMF entschieden hat, dass Deutschland für Sie zuständig ist, wird geprüft, ob Ihrem Asylantrag zugestimmt wird.