Ihre ersten Monate in Deutschland
Ankunft in Deutschland
- Sie kommen in Deutschland an und suchen als neu eingereiste Person Asyl.
- Sie werden zu einer zentralen Anlaufstelle für Asylsuchende geschickt.
- Von dort aus wird Ihnen eine Erstaufnahmeeinrichtung in einem Bundesland zugewiesen. Sie bekommen zudem eine Bescheinigung als Asylsuchende.
- In dieser Unterkunft bleiben Sie bis zu 6 Monate.
Asylantrag
- Sie stellen den Asylantrag beim BAMF. Ihre Daten werden dokumentiert, Fingerabdrücke werden abgenommen und Ihre Dokumente werden überprüft. Erst jetzt beginnt das Asylverfahren.
- Dort erhalten Sie auch eine Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Asylverfahrens.
Anhörung
- Bei der Anhörung beim BAMF müssen Sie Gründe für Ihren Schutzbedarf nennen. Diese sind wichtig für die Entscheidung über Ihren Asylstatus. Eine Dolmetscherin unterstützt Sie bei sprachlichen Problemen.
- Von Ihrem Gespräch wird ein Protokoll angefertigt, welches auch in Ihre Sprache übersetzt wird. Dieses müssen Sie unterschreiben. Achten Sie besonders darauf, dass keine Fehler vorhanden sind.
Gemeinschaftsunterkunft
- Wenn Sie bis zu 6 Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung gelebt haben, werden Sie dann einer Gemeinschaftsunterkunft zugeteilt.
- Diese Adresse müssen Sie dem BAMF mitteilen.
Asylentscheidung
- Wenn das BAMF entschieden hat, dass Deutschland für Sie zuständig ist, wird geprüft, ob Ihrem Asylantrag zugestimmt wird.