Wichtige Fragen/FAQ
Wie lange muss ich in der Erstaufnahmeeinrichtung und der Gemeinschaftsunterkunft wohnen?
In den ersten sechs Wochen bis sechs Monate sind Sie verpflichtet in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen (§47 Abs.1 AsylG). Wenn geprüft wurde, dass Sie aus keinem sicheren Herkunftsland kommen, bekommen Sie einen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Wann Sie in eine eigene Wohnung ziehen dürfen, entscheidet die Kommune.
Darf ich während des Asylverfahrens zur Familienzusammenführung in eine andere Stadt in Deutschland ziehen?
Wenn Sie nicht mehr verpflichtet sind als Asylbewerberin in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, können Sie einen Umverteilungsantrag stellen (§51 AsylG). Hierfür müssen persönliche oder familiäre Gründe für die Umverteilung genannt werden.
Darf meine Familie aus dem Heimatland nachziehen?
Wenn Sie durch eine Asylberechtigung oder eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, kann der Familiennachzug bewilligt werden.
Bei einer Aufenthaltserlaubnis durch subsidiären Schutz oder wegen eines Abschiebeverbotes ist der Familiennachzug eingeschränkt.
Darf ich als Asylbewerberin oder geduldete Ausländerin arbeiten?
In Ihren ersten drei Monaten in Deutschland dürfen Sie nicht arbeiten (Beschäftigungsverbot). In den folgenden 12 Monaten kann eine Beschäftigung erlaubt werden. Die Arbeitsagentur muss aber erst zustimmen. (Vorrangprüfung)
Wenn Sie sich seit 15 Monaten durchgängig in Deutschland erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung aufhalten, entfällt die Vorrangprüfung. Sie dürfen dann arbeiten, wenn Sie eine Beschäftigung gefunden haben.
Ausländer aus sicheren Drittstaaten (Serbien, Bosnien, Herzegowina, Mazedonien, Ghana und Senegal) dürfen nicht arbeiten gehen.
Welche Herkunftsstaaten gelten derzeit in Deutschland als sicher?
Menschen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien kommen aus sicheren Herkunftsstaaten und müssen während der Interviews Nachweise darlegen, um zu verdeutlichen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland trotz des demokratischen Systems Verfolgung droht.